G & H Vermögensverwaltung GmbH

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Wir berücksichtigen zurzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Finanzportfolioverwaltung.

Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren so wie im Anhang I der Delegierten Verordnung 2022/1288 zur Offenlegungsverordnung aufgeführt und in konkreten Mengenangaben detailliert, können wir derzeit noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese Informationen als Entscheidungsgrundlage berücksichtigen können.

Wir beobachten insofern das wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Darüber hinaus beobachten wir, inwieweit Produktlieferanten entsprechende Daten zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zur Verfügung stellen werden. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten es zulässt.

Erstveröffentlichung: 05.03.2021

Stand der Aktualisierung: 27.12.2022 (Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung)

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